Aus telefonischen Anfragen oder aus Nachfragen zur Rechnung macht die Telekom eine schriftliche Auftragsbestätigung. Ein Richter bezeichnet dies als “unzumutbare Belästigung”.
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Aus telefonischen Anfragen oder aus Nachfragen zur Rechnung macht die Telekom eine schriftliche Auftragsbestätigung. Ein Richter bezeichnet dies als “unzumutbare Belästigung”.